Zwangsarbeit
Mit dem Begriff "Zwangsarbeiter" ist
jede Art von Zwangsarbeit gemeint und auch Zwangsarbeiter aller
Nationalitäten wie Juden, Polen, Ukrainer, Russen, Franzosen und
anderer Herkunft sowie die so genannten "ausländischen
Zivilarbeiter", wie sie während der NS-Zeit bezeichnet
wurden. Zusätzlich kamen noch zahlreiche Kriegsgefangene zum
Einsatz. Rund ein Viertel aller Arbeiter zwischen 1938 und 1945 im
Reichsgau Salzburg waren Zwangsarbeiter. Den absoluten Höhepunkt
erreichte die Zahl im Februar 1945, wo im Reichsgau 24.574
Ausländer im Arbeitseinsatz waren. Dabei stellten die
"Ostarbeiter" und die Polen die größten Gruppe der
"zivilen Ausländer".
Im Landkreis Zell am See, der vom Gebiet her dem
heutigen Pinzgau entspricht, gab es unterschiedliche Wirtschaftszweige,
wo Zwangsarbeiter zum Einsatz kamen. Firmen, Gemeinden, Bauern,
Gastwirte usw. nutzten die Möglichkeit, Zwangsarbeiter in ihren
Betrieben einzusetzen. Alle wirtschaftlichen Bereiche profitierten vom
System der Ausbeutung von Zwangsarbeitern. Gerne wird dieser Aspekt
verdrängt bzw. oftmals auch nicht als Ungerechtigkeit empfunden
oder mit dem Krieg entschuldigt. Nichts desto trotz darf nicht
vergessen werden, dass es sich um Menschen gehandelt hat, die zur
Arbeit gezwungen und ihrer Freiheit beraubt wurden.
Im Pinzgau gab es im Wesentlichen drei Bereiche,
wo "zivile Ausländer" und/ oder Kriegsgefangene
eingesetzt wurden: Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe sowie im
Straßen- und Eisenbahnbau; Projekte, die mittels Zwangsarbeit
realisiert worden waren, sind der Bau der Pinzgauer Reichsstraße
(die heutige B 311), die Umfahrung Lofer und die Paß
Thurnstraße.1 Ein Mammutprojekt war daneben der Kraftwerksbau
in Kaprun sowie im Stubachtal, wobei das Lager Weißsee ab dem
Früjahr 1943 sogar ein Außenlager des KZ Dachau war.
In Summe wurden im Pinzgau allein 5.535
Zwangsarbeiter im Baugewerbe eingesetzt, in Saalfelden waren 463
Zwangsarbeiter allein in der Landwirtschaft tätig, wobei noch
zahlreiche Kriegsgefangene hinzukamen, deren Zahl aber unbekannt ist..
1 Vgl. SLA,
RSTH V/b,17/1939.